Ausbildung

Meine Ausbildung zum Berufshubschrauberpiloten

Flugschule

Mein Ausbildung zum Privathubschrauber (PHPL) begann im April 2004 am Flugplatz Wels bei der Firma Aerial Helicopter.
Ich flog in der Ausbildungszeit einen Jet Ranger B 206 - mit 5 Sitzplätzen.
Dadurch habe mir Österreich von Wien bis Vorarlberg aus der Vogelperspektive ansehen können.
Nach 40 Stunden Flugzeit ist man prüfungsreif, darauf folgte 2005 die Prüfung in Wien.
Diese habe ich im Oktober positiv abgeschlossen und auch die praktische  Prüfung am 11.11.2005 gemeistert. An dieser Stelle möchte ich mich herzlich bei meinen Fluglehrern bedanken, die sehr viel Geduld aufbringen mussten.
Hr. Gruber Christian - Hr. Pürcher Walter - Hr. Kutzler Hannes - und meinem Prüfer Hr. Fasching Manfred.

Von Dezember 2005 bis Februar 2006 besuchte ich den Funkerkurs am Flughafen in Linz bei Hr. Hinterreiter Otto, dieser lernte mir alles über den Funkverkehr (EFZ). Diese Prüfung habe ich Ende Februar positiv am Linzer Freinberg absolviert.

Aber mein Ziel war noch immer nicht erreicht.
Ich setzte mich 2006 wieder in den Lehrsaal für die Prüfung zum Berufshubschrauberpilot (CHPL).
Auch diese Prüfung fand wieder bei der Austro Controll in Wien statt, die ich am 24.11.06 bestanden hatte.

Meine derzeitige Flugzeit beträgt 550 Stunden auf dem Jet Ranger.

EFZ Funker Zeugnis

Funkausbildung

 

 
1. Wozu brauchen Sie das?

Sie benötigen eines der 3 Funkerzeugnisse, um eine Luftfahrzeugfunkstelle, also ein Funkgerät an Bord eines Luftfahrzeuges, bedienen zu dürfen.

2. Welche Funkerzeugnisse gibt es?

* BFZ (’Binnenfunkerzeugnis’)
Das BFZ berechtigt Sie zur Ausübung des Funktelephoniedienstes in deutscher Sprache innerhalb des deutschsprachigen Raumes..

* EFZ (Eingeschränktes Funkerzeugnis)
Das EFZ verleiht Ihnen gegenüber einem BFZ die zusätzliche Berechtigung, Funktelephoniedienst in englischer Sprache bei einer Luftfahrzeugfunkstelle,
auch im Ausland, durchzuführen.

* AFZ (Allgemeines Funkerzeugnis)
Das AFZ verleiht Ihnen gegenüber dem EFZ die zusätzliche Berechtigung, Funktelephoniedienst als Berufspilot, beim Instumentenflug und bei einer
Bodenfunkstelle in englischer Sprache durchzuführen.

3. Welches brauchen Sie?

Die Erfahrung zeigt, dass die Erlangung des EFZ das Ziel sein sollte.
Die Phraseologie ist standardisiert, sodass Sie auch mit nicht guten Kenntnissen des Englischen auskommen können.

4. Wo können Sie einen Kurs besuchen?

Informationen über laufende Kurse bitte auf Anfrage vom Club.

5. Die Prüfung. Was Sie darüber wissen sollten!

5.1. Voraussetzungen für ein Funkerzeugnis sind:

* Ein schriftlicher Antrag bei der Obersten Fernmeldebehörde (’Post’)

* Die Vollendung des 16. Lebensjahres

* Verlässlichkeit
Diese ist nicht gegeben bei Entmündigung oder rechtskräftiger Verurteilung wegen gröblicher oder
wiederholter Verstöße gegen Funkvorschriften, eines Verbrechens oder sonstiger Handlungen gegen
die staatliche Sicherheit, öffentliche Ruhe und Ordnung, körperliche Sicherheit, Geheimhaltungspflicht
etc.

* Fachliche Befähigung
[Diese wird durch eine erfolgreiche praktische Ausbildung (nachgewiesen durch die Bestätigung einer Flugschule) und die bestandene Prüfung nachgewiesen.]
Dieser Punkt entfällt seit März 1999. Es ’genügt’ vorbereitet zu sein, z.B. durch Ausbildung mit
einem Fluglehrer oder in einem ’Funkerzeugnis’-Kurs’

5.2. Durchführung der Prüfung

Die Funkerprüfung erfolgt vor einer Prüfungskommission und überprüft Ihre Fertigkeiten
(Sprechpraxis) in mündlicher und den Theoriekenntnissen in schriftlicher Form (Multiple-Choice).

Sollten Sie die Prüfung nicht schaffen, kann eine Wiederholungsprüfung frühestens nach 2 Monaten
erfolgen. Diese umfasst wieder den gesamten Prüfungsstoff.

6. Sie haben ein BFZ und wollen aufstocken, ein AFZ erwerben?

Sie müssen eine Zusatzprüfung absolvieren. Prüfungsstoff ist die Differenz zum bestehenden Zeugnis.

7. Werden ausländische Funkerzeugnisse anerkannt?

Eine Anerkennung kann erfolgen, wenn keine Zweifel an der fachlichen Befähigung bestehen - und nur auf
Gegenseitigkeit. Das heißt, jenes Land, in dem Sie Ihr Funkerzeugnis erworben haben, anerkennt auch ein
österreichisches Funkerzeugnis.
Aufgrund eines ausländischen Funkerzeugnisses kann ein österreichisches Funkerzeugnis ausgestellt
werden bei Wohnsitz im Inland und wenn kein Zweifel an der fachlichen Befähigung und
Glaubhaftmachung der Notwendigkeit des Erwerbes im Ausland besteht.
 

PPL(H) - Privat Hubschrauberpilotenschein

In der Zeit von 4 bis 6 Monaten können Sie bei uns die PPL(H) (PRIVATE  PILOT LICENCE HELICOPTER), welche die Grundvoraussetzung für die(Berufshubschrauberpilotenschein) ist, erwerben. Die Ausbildung umfasst 40 Flugstunden und einen Theorieunterricht in den Fächern

  • Luftrecht
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Navigation /Geografie
  • Wetterkunde
  • Aerodyna­mik
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Flugbetriebliche Verfahren
  • Flugleistung und Flugplanung

 

Der Theorieunterricht (Dauer 100 Stunden) wird in Kursform abgehalten, wobei dieser nach Absprache auch zeitlich individuell gestaltet werden kann.

Die PPL(H) Ausbildung kann auf den folgenden Hubschraubertypen erfolgen:

  • Hughes 300
  • Bell 206

Ausbildungskosten:

auf Hughes 300:   € 22.965,- 
auf Bell 206:  auf Anfrage

Alle Preise sind ohne Landegebühren!

Was wir von Ihnen dazu benötigen:

  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Fliegerärztlicher Untersuchungsbefund
  • Meldezettel
  • Geburtsurkunde
  • 2 Lichtbilder
  • Flugschülerausweis

CPL(H) Berufs Hubschrauberpilotenschein

CPL(H) Berufshubschrauberpilotenschein

Voraussetzung zur Erlangung des österreichischen Berufspilotenscheines ist ein gülitger PPL(H) oder ein ausländischer PPL(H) mit Anerkennung.
In einem 200 Stunden Theoriekurs werden folgenden Fächern unterrichtet:
◦Luftrecht
◦Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
◦Navigation / Geografie
◦Wetterkunde
◦Aerodyna­mik
◦Menschliches Leistungsvermögen
◦Flugbetriebliche Verfahren
◦Flugleistung und Flugplanung

Es kann neben der Theorieausbildung online auch über WBT (Web Based Training) trainiert werden!
◦Flugvorbereitung
◦Genauigkeitsflüge
◦Geschicklichkeitsflüge
◦Platzrunden
◦Navigationsflüge
◦Notverfahren
◦IFR Basics

Voraussetzungen zum Prüfungsantritt Theorie:
•ein gültiger PPL(H)
•einen gültige Sicht-Nachtflugberechtigung für Hubschrauberpiloten
•30 Stunden Praxis CPL(H) mit Fluglehrer
•Theoriekurs von 200 Stunden
•insgesamt 185 Flugstunden innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Anragstellung, davon Hubschrauberflüge als verantwortlicher Pilot von insgesamt mindestens 50 Stunden Dauer, wobei wenigstens zehn Stunden während der letzten sechs Monate vor der Antragstellung absolviert werden müssen.
•Überlandflüge mit Hubschraubern als verantwortlicher Pilot von insgesamt mindestens 10 Stunden Dauer einschließlich jeweils zwei Landungen auf unterschiedlichen Flugplätzen, die mehr als 150 km voneinander entfernt sind.

Voraussetzungen zur Ausstellung der CPL(H) modular:
•185 Flugstunden (davon 50 Stunden als verantwortlicher Pilot)
•ein gültiges österreichisches Sprechfunkzeugins (AFZ, EFZ)

Voraussetzungen zur Ausstellung der CPL(H) integriert:
•135 Flugstunden
•300 Theoriekurs
•ein gültiges österreichisches Sprechfunkzeugins (AFZ, EFZ)

Ausbildungskosten:

Alle PPL(H) und CPL(H) Preise sind ohne Landegebühren.

Theorie: € 2500.-
Praxis: je nach benötigter Flugstunden und Type nach Vereinbarung

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